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Gastlizenz und Funkbetrieb in Thailand
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19.05.07 10:27
dk3qv 
19.05.07 10:27
dk3qv 
Gastlizenz und Funkbetrieb in Thailand

Erfahrung zur Gastlizenz in Thailand – DK3QV – HS0ZHO

Durch geschäftlichen Aufenthalte in Kunming, der 7 Millionen Einwohner Provinzhauptstadt der Yunann Provinz in China und geografischen Nähe zu Bangkok, hat sich vor zwei Jahren mein Wohnort nach Thailand verlegt. Hier ist Ende Februar 2007 die Gastlizenz beantragt worden, zunächst mit der Unterlagenzusammenstellung der Empfehlungen auf den DARC Webseiten.

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Gastlizenz in Thailand, hier besteht zwischen HS und DL das reciprocal operating licence agreement, ist der Besitz einer A oder B Lizenz in DL, ein mindestens noch Jahr gültiger Reisepass, eine Adresse in Thailand, das non-immigrant B- oder O-Visum für einen Mindestaufenthalt von drei Monaten und die Mitgliedschaft in der R.A.S.T, der Radio Amateur Society of Thailand.

Zur Zusammenstellung der tatsächlich einzureichenden Unterlagen sollten die auf den Internetseiten http://www.qsl.net/rast/text des thailändischen Radioverbandes R.A.S.T. aufgeführten Vorgaben befolgt werden, da ansonsten unnötig Verzögerungen, u.a. auch verbunden mit der Sprachbarriere, erfolgen.

Diesen Unterlagen sind die Bankeinzahlungsbelege von 300 Bath Jahresgebühr zur RAST Mitgliedschaft sowie die einmalige Lizenzgebühr von 200 Bath beizufügen und an die R.A.S.T. nach Bangkok zu senden. Nach mehrfacher Emailnachfrage erfolgte nach zwei Wochen endlich die erste Antwort vom OM John HS1CHB, N9WMS, der auch die weitere Betreuung übernahm. Gleichzeitig verbunden mit dem Hinweis, die R.A.S.T. life membership für einmalig 2100 Bath mit Erteilung der Lizenz zu erwerben und insgesamt einschließlich der zusätzlichen Auslagen 5000 Bath, dies sind derzeit ca. EUR 110, zu zahlen.

Nach weiteren drei Wochen erhielt ich zwei Formulare in thailändischer Sprache, die nach deren Unterzeichnung wieder an die RAST zurück gesandt und von dort der NTC, der National Telecommunication Commission, final zugeleitet wurden. Die Lizenzerteilung mit dem Rufzeichen HS0ZHO mit einer Laufzeit von 5 Jahren erfolgte dann Ende April 2007.

OM John übergab mir persönlich die Lizenz in Bangkok, wozu auch ein schöner Bildband der R.A.S.T. gehört, der die 40 jährige Clubgeschichte mit vielen Abbildungen, auch die der Funkaktivitäten des Königs HS1A, beschreibt. Die Bestätigung der R.A.S.T. life membership ist bis heute ausgeblieben.

Funkgeräte in Thailand benötigen eine zusätzliche equipment licence, deren zugelassenen Gerätetypen von der R.A.S.T. aufgelistet sind. Nur diese Geräte dürfen in Thailand beim Zoll deklariert, akzeptiert und ohne Einfuhrversteuerung importiert werden. Der inländische AFU Markt bietet nur ganz wenige KW-Geräte an. Dafür aber recht hochwertige, preiswerte 2m oder 70cm hand held Transceiver, z.B. den SPENDER aus Taiwan mit 5 Watt Ausgangsleistung, 99 Kanälen, Li-ion Akku für umgerechnet EUR 110, was einem erstklassiges Preis-Leistungsverhältnis entspricht.

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